
|
| Einfach Bild anklicken |
Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Unser Link-TIPP zur Beamtenversorgung: www.beamtenversorgung-online.de
.
Zur Übersicht des "ABC der Beamtenversorgung"
.
Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung
Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung
Artikel 33 Absatz 4 und 5 bilden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums. Mit der Formulierung des Absatzes 5 wird dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt. Die zurückhaltende Formulierung "unter Berücksichtigung" deutet darauf hin, dass bei der Regelung des Rechts des öffentlichen Dienstes die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht zwingend zu beachten, sondern lediglich zu berücksichtigen sind.
Grafik: Pflichten der Beamten
.
.
Grafik: Rechte aus dem Beamtenverhältnis
.
Hergebrachte Grundsätze
Da diese "hergebrachten Grundsätze" des Berufsbeamtentums an keiner Stelle festgelegt sind, musste sich das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach mit ihrer Auslegung auseinandersetzen. Dabei hatten die Karlsruher Richter in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich immer dann um hergebrachte Grundsätze handelt, wenn es um den Kernbestand von Strukturprinzipien geht, die mindestens in der Zeit der Weimarer Reichsverfassung verbindlich anerkannt waren. Zahlreichen Einzelentscheidungen zufolge gehören dazu unter anderem
Unter der Alimentation ist der Grundsatz der ?(amts)angemessenenen? Besoldung und Versorgung der Beamten und ihrer Familien zu verstehen. Das Alimentationsprinzip steht bei Besoldung und Versorgung in einem engen Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie gebietet Dienst- und Versorgungsbezüge so zu bemessen, dass sie einen je nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes angemessenen Lebensunterhalt gewährt. Dabei soll die Entwicklung der allgemeinen Lebensverhältnisse angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Lebensunterhalt muss gewährleistet sein, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe beitragen kann.
Damit ist das beamtenrechtliche Versorgungssystem auf der Ebene der Verfassung garantiert. Es beruht im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf dem Versicherungs-, sondern auf dem Versorgungsprinzip. Die Versorgungsansprüche sollen der Sicherung des Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familie dienen.
Der Versorgungsanspruch ist aber nicht der Höhe nach garantiert, geschützt ist lediglich das überkommene Versorgungssystem.
Pflichten und Rechte im Beamtenverhältnis
Die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Pflichten und Rechte sind in den beiden o. a. Grafiken (Seiten 11 und 12) dargestellt. Durch Disziplinarurteil können die Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten gekürzt oder aberkannt werden (siehe Grafik).
Grafik: Disziplinarmaßnahmen, Seite 5
|
| Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro |
Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr
Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?
Zur Bestellung >>>weiter
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte