Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung

Einfach Bild anklicken
In der Neuauflage des Ratgebers "Die Beamtenversorgung" sind die vom Gesetzgeber beschlossenen Änderungen berücksichtigt. 
Das Buch ist auf dem aktuellen Stand und enthält auch die Neuregelungen des Versorgungsänderungsgesetzes. Das 168-seitige Buch gibt einen umfassenden Überblick über das - teilweise sehr komplizierte - Beamtenversorgungsrecht, beispielsweise erfahren Sie, wie sich die Versorgungsabschläge auswirken und was vor der Zurruhesetzung beachtet werden sollte. Neben Tipps und praktischen Beispielen enthält der Ratgeber auch ein Verzeicnis von ausgewählten Fachanwälten auf den Gebieten des Verwaltungsrechts (Beamtenrecht, Beamtenversorgungsrecht usw.). Daneben finden Sie den aktuellen Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtvG) sowie zahlreiche andere versorgungsrechtliche Vorschriften.

Der Ratgeber kostet 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte


Unser Link-TIPP zur Beamtenversorgung: www.beamtenversorgung-online.de


.

Zur Übersicht des "ABC der Beamtenversorgung"

. 

Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung


Rechtliche Grundlagen der Beamtenversorgung

Artikel 33 Absatz 4 und 5 bilden die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums. Mit der Formulierung des Absatzes 5 wird dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum eingeräumt. Die zurückhaltende Formulierung "unter Berücksichtigung" deutet darauf hin, dass bei der Regelung des Rechts des öffentlichen Dienstes die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht zwingend zu beachten, sondern lediglich zu berücksichtigen sind.


Grafik: Pflichten der Beamten
.

.
Grafik: Rechte aus dem Beamtenverhältnis
.

Hergebrachte Grundsätze

Da diese "hergebrachten Grundsätze" des Berufsbeamtentums an keiner Stelle festgelegt sind, musste sich das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach mit ihrer Auslegung auseinandersetzen. Dabei hatten die Karlsruher Richter in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es sich immer dann um hergebrachte Grundsätze handelt, wenn es um den Kernbestand von Strukturprinzipien geht, die mindestens in der Zeit der Weimarer Reichsverfassung verbindlich anerkannt waren. Zahlreichen Einzelentscheidungen zufolge gehören dazu unter anderem

  • das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis,
  • die volle Hingabe an den Beruf,
  • die Alimentation,
  • das Lebenszeitprinzip und
  • die Fürsorgepflicht.

Unter der Alimentation ist der Grundsatz der ?(amts)angemessenenen? Besoldung und Versorgung der Beamten und ihrer Familien zu verstehen. Das Alimentationsprinzip steht bei Besoldung und Versorgung in einem engen Zusammenhang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie gebietet Dienst- und Versorgungsbezüge so zu bemessen, dass sie einen je nach Dienstrang, Bedeutung und Verantwortung des Amtes angemessenen Lebensunterhalt gewährt. Dabei soll die Entwicklung der allgemeinen Lebensverhältnisse angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Lebensunterhalt muss gewährleistet sein, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe beitragen kann.

Damit ist das beamtenrechtliche Versorgungssystem auf der Ebene der Verfassung garantiert. Es beruht im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf dem Versicherungs-, sondern auf dem Versorgungsprinzip. Die Versorgungsansprüche sollen der Sicherung des Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familie dienen.

Der Versorgungsanspruch ist aber nicht der Höhe nach garantiert, geschützt ist lediglich das überkommene Versorgungssystem.

Pflichten und Rechte im Beamtenverhältnis

Die sich aus dem Beamtenverhältnis ergebenden Pflichten und Rechte sind in den beiden o. a. Grafiken (Seiten 11 und 12) dargestellt. Durch Disziplinarurteil können die Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten gekürzt oder aberkannt werden (siehe Grafik).

Grafik: Disziplinarmaßnahmen, Seite 5


Doppelt informiert - gut informiert: für nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch im Doppelpack für nur 19,50 Euro im Jahr

Sie interessieren sich für den öffentlichen Dienst und möchten in allen Fragen des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferechts auf dem Laufenden bleiben?

Hier können Sie sich die aktuellen Informationen anfordern und bekommen für 19,50 Euro ein ganzes Jahr lang bequem nach Hause:

  • 1 x monatlich das MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte und 
  • 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte".

Zur Bestellung >>>weiter 

NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Startseite | Kontakt | Impressum
www.beamtenversorgung-online.de © 2012
Die Beamtenversorgung
Einfach Bild
anklicken
Hier finden Sie auf 168 Seiten alles Wichtige zur Versorgung der Beamten, u.a. mit dem BeamtVG. Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro und erläutert das komplizierte Recht
in verständlicher Sprache.
>>> hier bestellen