Unfall-Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht

 

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Unfall-Hinterbliebenenversorgung

Stirbt ein Beamter, der Anspruch auf Unfallruhegehalt gehabt hätte, oder der Empfänger von Unfallruhegehalt an den Folgen eines Dienstunfalls, erhalten die Hinterbliebenen eine Unfall-Hinterbliebenenversorgung.

Danach beträgt das Witwen- oder Witwergeld 60 Prozent des Unfallruhegehalts; das Waisengeld für jedes waisengeldberechtigte Kind und für jedes elternlose Enkelkind, sofern deren Lebensunterhalt zur Zeit des Dienstunfalls ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen bestritten wurde, ohne Unterscheidung zwischen Voll- und Halbwaisen 30 Prozent des Unfallruhegehalts. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall verursacht, erhalten die Hinterbliebenen allgemeine Hinterbliebenenversorgung; diese Bezüge sind aber unter Zugrundelegung des Unfallruhegehalts zu berechnen.


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