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Geltungsbereich des BeamtVG
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Geltungsbereich des BeamtVG
Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung einheitlich für alle Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der Körperschaften,Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ebenso gilt das BeamtVG auch für Beamtinnen und Beamte, die bei Aktiengesellschaften in den privatisierten Bereichen der Post, Postbank, Telekom und Bahn beschäftigt sind.
Derzeit erhalten etwa 1,351 Mio. Frauen und Männer Versorgungsbezüge oder andere versorgungsrechtliche Mittel erhalten (siehe Grafik).
Grafik "Versorgungsempfänger" (Seite 1)
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