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Aktuelles aus der Beamtenversorgung
Beamtenversorgung: Versorgungslücke bei Pensionen wird geschlossen
Die GdP Brandenburg hat erreicht, dass die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes über das 65. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird. Eine vorübergehende Erhöhung des Versorgungssatzes kommt für Beamtinnen und Beamte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr in Frage, die mit Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen und auf Grund einer früheren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung neben einem Versorgungsanspruch auch Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Da diese erst ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt wird, ergab sich durch deren Anhebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr für Pensionäre der Jahrgänge 1947 und 1948 eine Lücke bei ihrer Pension. Diese soll nun mit in Kraft treten des brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes am 1. Januar 2014 rückwirkend zum 1. Januar 2012 geschlossen werden.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 10/2013