Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

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In der Neuauflage des Ratgebers "Die Beamtenversorgung" sind die vom Gesetzgeber beschlossenen Änderungen berücksichtigt. 
Das Buch ist auf dem aktuellen Stand und enthält auch die Neuregelungen des Versorgungsänderungsgesetzes. Das 168-seitige Buch gibt einen umfassenden Überblick über das - teilweise sehr komplizierte - Beamtenversorgungsrecht, beispielsweise erfahren Sie, wie sich die Versorgungsabschläge auswirken und was vor der Zurruhesetzung beachtet werden sollte. Neben Tipps und praktischen Beispielen enthält der Ratgeber auch ein Verzeicnis von ausgewählten Fachanwälten auf den Gebieten des Verwaltungsrechts (Beamtenrecht, Beamtenversorgungsrecht usw.). Daneben finden Sie den aktuellen Wortlaut des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtvG) sowie zahlreiche andere versorgungsrechtliche Vorschriften.

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Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen 

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Übergangsgeld und Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Beamtinnen und Beamte, für die - wie etwa im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehr - eine besondere Altersgrenze gilt und die vor Vollendung des 65. Lebensjahres wegen einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen, erhalten aufgrund der damit verbundenen pekuniären Nachteile neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge aus Vollbeschäftigung, die ihnen im letzten Monat zugestanden haben oder zugestanden hätten, allerdings höchstens 4091 Euro. Der Ausgleichsbetrag verringert sich um jeweils ein Fünftel für jedes Jahr, das über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus im Dienst verbracht wird. Der Ausgleich wird nur gezahlt, wenn die Versetzung in den Ruhestand wegen des Erreichens der besonderen Altersgrenze erfolgt. Er entfällt etwa bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder beim Tode des Beamten vor der Versetzung in den Ruhestand. Der Ausgleichsbetrag wird in einer Summe gezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.

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