Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Altersgrenzen für den Beginn des Ruhestandes von Beamten

Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Altersgrenzen für den Beginn des Ruhestandes von Beamten 

Die allgemeine Altersgrenze wird mit Ablauf des Monats erreicht, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Aufgrund der beruflichen Beanspruchung gibt es für den Polizei- und Justizvollzugsdienst (60. Lebensjahr), den Einsatzdienst der Feuerwehr (60. Lebensjahr) und den Flugverkehrskontrolldienst (55. Lebensjahr) besondere Altersgrenzen. Auch für Lehrkräfte an Schulen und Lehrende an Hochschulen können besondere Altersgrenzen vorgesehen sein.

Beamte auf Lebenszeit können unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen ( siehe Seiten 14 u. 15) auf eigenen Antrag und ohne Gesundheitsprüfung in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr "sogenannte Antragsaltergrenze" vollendet haben. Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen; auch hier werden Versorgungsabschläge fällig.


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Red 20260416

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