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Die Beamtenversorgung als System sozialer Sicherung
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Das Versorgungsrecht ist als Teil des Beamtenrechts geregelt. Obwohl die Versorgung als Teilsystem der sozialen Sicherung gilt, gehört sie nicht zu den Bereichen, die das Sozialgesetzbuch erfasst. Diese Sonderstellung der Beamtenversorgung lässt sich vor allem durch die verfassungsrechtliche Stellung des Berufsbeamtentums erklären.
Die Beamtenversorgung sichert Beamtinnen und Beamte für das Alter sowie gegen Dienstunfähigkeit ab. Wird der Ruhestand durch einen Unfall in Ausübung des Dienstes verursacht, orientiert sich die Versorgung an der Dienstunfallfürsorge, im Todesfall richtet sich die Versorgung der Hinterbliebenen nach dem Versorgungsrecht.
Die Versorgung der Beamtinnen und Beamten ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Das Versorgungsrecht unterscheidet sich grundsätzlich von der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise ist die Versorgung beitragsfrei. Neben diesem sogenannten Nettovorteil gibt es zur Rentenversicherung allerdings auch Unterschiede, bei denen sich Beamtinnen und Beamte finanziell schlechter stellen, beispielsweise werden Versorgungsbezüge gegenüber Renten höher versteuert.
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