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Neuregelungen der Kinder- und Pflegezuschläge
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Neuregelungen der Kinder- und Pflegezuschläge
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurden zum 1. 1. 2002 auch Neuregelungen der Rentenreform 2000/2001 zur Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) einbezogen. Das Kindererziehungszuschlagsgesetz (KEZG), in dem der Kindererziehungszuschlag seit dem 1. Januar 1992 geregelt war, trat zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die Kernpunkte der Neuregelungen betreffen:
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