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Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsrecht
Allgemeines
Der Anspruch auf Unfallfürsorge kann nur durch einen Dienstunfall "erwirkt" werden. Die Unfallfürsorge umfasst den Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen, Heilverfahren, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag, Unfall-Hinterbliebenenversorgung und einmalige Unfallentschädigung.
Mit dem "Versorgungsänderungsgesetz 2001" wurde die Unfallfürsorgeleistung auch auf das Kind einer Beamtin ausgedehnt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Damit entsteht für das geschädigte Kind ein eigener Anspruch auf bestimmte Unfallfürsorgeleistungen, beispielsweise Heilverfahren oder Unfallausgleich.
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Tabelle: Die Unfallfürsorge auf einen Blick
| Unfallentschädigung | Heilverfahren |
| Unfallausgleich | Erhöhtes Unfallruhegehalt |
| Unterhaltsbeitrag | Unfall-Hinterbliebenenversorgung |
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