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Ruhegehalt - Höhe und Anpassung
Höhe und Anpassung des Ruhegehalts
Die Höhe der Versorgung bestimmt sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und dem Ruhegehaltssatz, der durch die ruhegehaltfähige Dienstzeit ermittelt wird. Bei dieser Berechnung sind ggf. noch ein Anpassungszuschlag und ein Versorgungsabschlag zu berücksichtigen.
Mehr Informationen zum Ruhegehalt:
Mindestversorgung nach dem Beamtenversorgungsrecht
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