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Nachversicherung von Beamten, die aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden
Etwas ausführlichere Informationen zur Nachversicherung hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Lansdes Nordrhein-Westfalen in einem Merkblatt zusammengefasst:
Aus einem Merkblatt des Landesamtes für Besoldung und Versorgung des Landes NRW
| TIPP: Urteil |
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Keine Nachversicherung ausgeschiedener Beamten in der Zusatzversorgung Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung für ausgeschiedene Beamte. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter anschließend beim selben Dienstherrn als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird. Im Verhältnis von Arbeitnehmern und Beamten fehlt es, was Versorgungsansprüche angeht, an der für die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG erforderlichen Vergleichbarkeit. BAG, Urteil v. 21.3.2001 |
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