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Unfallentschädigung nach dem Beamtenversorgungsrecht
Eine einmalige Unfallentschädigung, die 76.700 Euro beträgt, wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses neben dem Ruhegehalt an Beamte gezahlt, die bei Einsatz des Lebens im Dienst oder bei besonders gefährlicher Verwendung so schwer verletzt wurden, dass eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 80 Prozent eingetreten ist. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Unfallentschädigung ? die Witwe und versorgungsberechtigte Kinder die Hälfte, Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder ein Viertel und Großeltern sowie Enkel ein Achtel von 76.700 Euro.
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