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zurück Lexikon zur Beamtenversorgung
Die Beamtenversorgung ist keine einfache Materie. Mehr als zwei Mio. Beamtinnen & Beamte erdienen sich während ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf Versorgung. Grundlagen für die Berechnung des Ruhegehalts sind die ruhegehalt-fähigen Dienstbezüge und Dienstzeit. Im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes sind die Details geregelt.
Das BeamtVG gilt nur noch für Beamtinnen und Beamte des Bundes. In den Ländern gibt es seit 2009 eigenständige Beamtenversorgungsgesetze.
Hier erläutern wir wichtige Begriffe rund um die Beamtenversorgung", beispielsweise den
Begriff: Zusammentreffen von Versorgungsbezügen
N.N.
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Red 20260416